Wir sagen Nein zur Schweinzuchtanlage in Ellringen

Am Rande eines Landschaftsschutzgebietes und im Vorranggebiet für Natur, Vorranggebiet für Erholung in Natur und Landschaft und Trinkwassergewinnungsgebiet soll mit erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft und mit einem enormen Erschließungsaufwand,  ein Massentierhaltungsstall für ca. 7.000 Schweine und jährlicher Produktion von über 25.000 Ferkeln für die Massentierhaltung gebaut werden.
Seit 2012 arbeiten wir zusammen mit ansässigen Bürgern daran, den Bau dieser Anlage zu verhindern.
Noch steht die Anlage nicht – und wir werden den Bau auch in Zukunft verhindern!

Aktuell haben wir folgendes erreicht:
Am 12.02.2024
fand der Gerichtstermin „Normenkontrollverfahren BHZP GmbH“ vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg statt
Ergebnis:
Das OVG hat den Bebauungsplan zur Erweiterung des Schweinestalles erneut für unwirksam erklärt. Eine Revision ist nicht möglich. Damit sollte der Baustopp erstmal weiter bestehen bleiben.
Danke an dieser Stelle an alle, die uns bis hierhin unterstützt haben!

In der Zwischenzeit bietet sich die Chance für die Entscheidungsträger auf kommunaler Ebene innezuhalten und zu reflektieren: Ist dieses Bauvorhaben noch zeitgemäß? Oder ist es sinnvoller an dieser Stelle nicht in weitere Verfahren zu starten, sondern sich lieber anderen drängenden Aufgaben in der Kommune zuzuwenden?

Was bisher geschah:

Im beschaulichen Ellringen betreibt die bundesweit aktive BHZP seit den 80er Jahren eine Tierhaltungsanlage, die sich auf Züchtung von Schweinen für die Massentierhaltung spezialisiert hat. Schon die damalige Baugenehmigung ist zweifelhaft.
Ende August 2012 hat die BHZP einen Baugenehmigungsantrag für eine erhebliche Erweiterung gestellt.
Nach Auslegung der Unterlagen fand der Erörterungstermin am 26. und 27. März 2013 statt.
„Grünes Licht für neue Schweinezuchtanlage“ titelt die LZ am 02.12.2017  mit Hinweis auf die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Landkreises für das Vorhaben. Doch schon hier ist die Rede von einem umstrittenen Bauvorhaben.
2018 hat der Landkreis die Genehmigung zum Bau erteilt.
Direkt im Anschluss reicht eine Anwohnerin mit Unterstützung der BI und dem LBU (Landesverband für Bürgerinitiativen für Umweltschutz) Normenkontrollklage vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) ein, den „Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.21BHZP“ für unwirksam zu erklären. Im Dezember 2018 ist das OVG dem gefolgt, eine Revision der Enscheidung nicht zugelassen.
Gegen diese Entscheidung legen der für den Bebauungsplan zuständige Flecken Dahlenburg und die BHZP Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVG) ein. Damit ist das OVG-Urteil noch nicht rechtskräftig.
Doch der Landesverband für Bürgerinitiativen für Umweltschutz, der die BI in diesem Verfahren vertritt, fordert den Landkreis auf, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung und damit die Baugenehmigung aufzuheben. Dem gab der Landkreis zunächst nicht statt.
Aber dem Antrag des LBU, die Genehmigung auszusetzen und einen Baustopp zu verhängen, wollte er prüfen, wie die LZ am 09.02.2019 titelt.
Tatsächlich wird einige Tage später durch den Landkreis ein Baustopp für die Schweinezuchtanlage verhängt, wie die LZ am 16.02.2019 titelt.
„Damit habe ich ehrlich gesagt nicht gerechnet!“ äußert sich Dahlenburgs Gemeindedirektor Christoph Maltzahn. Warum nicht? Recht muss Recht bleiben und soll nicht durch hemdsärmeliges Gebahren unterwandert werden.
Thomas Behr von der BI freut sich für uns: „Das ist ein Riesen-Erfolg für uns“.
Die Freude hält nicht lange an. Lange Gesichter machen Bürger bei regelmäßigen Sonntagsspaziergängen in der schönen Natur rund um die Anlage: Es wird trotz Baustopp einfach weitergebaut. Das macht die Runde auch innerhalb der politischen Landschaft. „Grüne zweifeln am Baustopp“ gibt die LZ am 02.03.2019 wieder. Sie stellen eine Anfrage an die Kreisverwaltung dazu, die laviert: „Die Baustelle werde mit Genehmigung des Landkreises gesichert“.
Thomas Behr wiederholt, dass nach unserer Auffassung nicht weitergebaut werden darf, bevor das Gericht nicht die Frage zur Rechtmäßigkeit des OVG-Urteils geklärt hat.
Schon am 13.03.2019 titelt die LZ „Handwerker sind abgerückt“ und druckt eine triefende Wiedergabe der BHZP-Betreiber ab, aus der hervorgehen soll, wie tief getroffen sie sind, wie innovativ, ökologisch und fortschrittlich in Sachen Tierwohl sie sind. Die in schillernden Farben beschriebene Anlage lässt uns schaudern. Zu Recht erscheinen mehrere Leserbriefe in der LZ vom 16.03.2019 , die dieses schräge Bild wieder zurechtrücken.
In der Zwischenzeit beauftragt die BHZP ein Planungsbüro für die Überarbeitung des mangelhaften „vorhabenbezogenen Bebauungsplanes“ für den Flecken Dahlenburg. Eine Hand wäscht eben die andere.
Und das Sommerloch wird genutzt für eine pressewirksame Darstellung der BHZP, die die  LZ am 19.07.19 abdruckt.
Doch im selben Zuge bringt es die Grüne Politikerin Kruse-Runge auf den Punkt: Die BHZP sei keine innovative Forschungseinrichtung, sondern vielmehr eine große Ferkelproduktionsstätte.
Ihr Augenmerk haben die Politiker auch im Umfeld der Anlage und informieren zu offenkundigen Bestrebungen, Schweineställe in enormen Größe in Rosin, Tripkau und Köstorf zu errichten.
Zur Jahreswende 19/20 dann endlich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur eingereichten Beschwerde von BHZP und Gemeinde: Die Beschwerde wurde abschlägig beschieden, wie es im Amtsdeutsch heißt. Ein großer Erfolg für uns! Und der LZ am 28.01.2020 einen kleinen Artikel wert.

Inzwischen versuchen die Dahlenburger Politiker am 29.01.2020 im Bauausschuss ihre wild im Wind hin- und herwehenden Fähnchen unter Kontrolle zu bringen. Die Befangenheit des von der BHZP bezahlten Planers für den B-Plan wird plötzlich erkannt und treibt manchem die Schamesröte ins Gesicht. Plötzlich werden Fragen laut, ob man solche Ställe angesichts des Tierschutzes überhaupt noch will. Der Planer gab für die Bürger unbefriedigende Antworten zum Beispiel zu Gesundheitsfragen oder Fragen zum Verbleib der Gülle. Ein Zuhörer bringt es lt LZ vom 01.02.2020 auf den Punkt: „Der Landkreis hat den Klimanotstand ausgerufen“, demnach sollten alle politischen Entscheidungen im Kreis auch auf ihre Klima-Auswirkungen hin bedacht werden. Eine Steilvorlage für den sinnvollen Ausstieg aus dem Projekt.
Am 12.02.20 hat der Rat die verkürzte öffentliche Auslegung des neuen B-Planes beschlossen.
Jetzt Grünes Licht für die BHZP?  fragt die LZ am 14.02.20. Nein. Natürlich nicht. Grünes Licht gibt es noch lange nicht, so viel können wir voraussagen.
Doch wird seitens des rückwärtsgewandten Bauausschusses am 25.11.20 dem Rat die B-Plan-Änderung und die Auslegung  empfohlen. 
Zwar stimmt der Rat am 16.12.20 ebenfalls mit 8/2 Stimmen dem überarbeiteten B-Plan zu.
Schon im gleichen Atemzug ertönt lt LZ vom 27.11.2020 aus dem Rathaus vom Bauamtsleiter: „Ich gehe davon aus, dass auch dieser Satzungsbeschluss beklagt wird.“ Richtige Einschätzung.
Am 11.Mai 2021 geht unser neuer Normenkontrollantrag zum im Dezember beschlossenen fehlerbehafteten B-Plan „Nr. 21 BHZP Ellringen“ beim OVG ein.
Die Gemeinde Dahlenburg braucht mehrere Monate und mehrere Mahnungen des Gerichtes, um uns die erforderlichen Akten für die Begründung unseres Antrags zur Verfügung zu stellen. Ende 2021 konnten wir endlich die fundierte Begründung für die Widrigkeit des neuen B-Planes einreichen.
Offene Fragen sind unter anderem die mangelhafte Auseinandersetzung mit den Folgen für die Grundwasserversorgung, die Abfallentsorgung und fehlerhafte Annahmen zum Brandschutz. Dazu kommen erheblichen Immissionen und die Eingriffe in das Landschaftsbild und gesetzlich geschützte Biotope. Nach unserer Auffassung ist damit eine rechtskonforme Erschließung weiterhin nicht sicherzustellen. Wir gehen davon aus, dass auch das Oberverwaltungsgericht dieses erkennen und auch den zweiten Bebauungsplan für unwirksam erklären wird.
In der Zwischenzeit reicht die BHZP mit Hinweis auf den neuen Bebauungsplan Antrag auf sofortigen Vollzug ein.
Monatelanger Stillstand, begleitet von sonntäglichen Naturspaziergängen kritischer Bürger geht darüber ins Land. Still ruht die Baustelle, wie die LZ am 16.06.2021 titelt.
Am 14.12.22 folgt der Landkreis dem Antrag der BHZP auf Vollzug. Sachlich betrachtet eine unverständliche Entscheidung. Sollen durch die Fortsetzung der Bauarbeiten Tatsachen geschaffen werden?  Hat der unter gravierendem Personalengpass leidende Landkreis Sorge bei noch längerem Zeitverzug komplette Anträge ganz neu prüfen zu müssen und hat dafür das Personal nicht frei? Fragen über Fragen.
Lt. Lüneblog vom 21.02.23 begründet der Landkreis die Entscheidung mit Klimaschutz, Arbeitsplätzen, Forschung und notwendiger regionaler Schweinversorgung… Wir wissen nicht über welches Argument wir mehr den Kopf schütteln sollen.
Die LZ vom 22.02.23 schreibt sogar von 130 Mitarbeitern, die das Unternehmen BHZP am Standort in Ellringen beschäftigt. Wo die alle plötzlich herkommen sollen darf nochmal genauer hinterfragt werden, immerhin war im Artikel der LZ vom 02.12.2017 noch von 100 Mitarbeitern bundesweit die Rede und seitdem ruht das Geschehen dort still… Nein, in Ellringen sind keine 130 Mitarbeiter beschäftigt!
Wir haben den Landkreis aufgefordert die Anordnung zum sofortigen Vollzug bis zum 03.02.23 zu überdenken. Der Landkreis hat jedoch abgelehnt.
Über eine Klage im Eilverfahren erstreiten wir gerade die Aufhebung der Anordnung.
Wir haben Ende März 2023 vorab erwirkt, dass an der Anlage zunächst nicht weitergebaut wird.
Nach erneutem monatelangem Stillstand des Verfahrens rückt der Gerichtstermin vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zum fehlerhaften Bebauungsplan näher.
Am 12.02.24 tagt das  das OVG und lehnt im Ergebnis den B-Plan ab.
Die Verhandlung zog mediale Aufmerksamkeit auf sich. So finden sich unter anderem schnell Berichte in der Zeit, dem NDR, und der örtlichen Landeszeitung.
Obwohl wir nichts anderes erwarteten, ist die Freude über den Erfolg natürlich groß. Damit wird die Anlage auch in absehbarer Zeit nicht weitergebaut. Natürlich wünschen wir uns, dass alle Beteiligten nochmal über die Sinnhaftigkeit des Bauvorhabens nachdenken und zum Ergebnis kommen, dass es nicht weiterverfolgt wird.
Wir lassen jedenfalls nicht locker!

Wenn eines feststeht: Diese Anlage steht am Ende nicht!